Personalentwicklung

Globalisierung, weltweite Vernetzung und eine Vielzahl von Unternehmensgründungen bestimmen unsere Zeit. Hierfür gilt es sich zu wappnen, um auch morgen noch erfolgreich zu sein.

Mit Innovationen, Kreativität und Engagement wollen wir, die WITTENSTEIN AG, unsere Wettbewerbsposition weiter ausbauen. Deshalb gilt es, die berufliche Qualifizierung und Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter weiter zu verbessern.

WITTENSTEIN akademie

Interne Weiterbildung
Im Rahmen unserer WITTENSTEIN akademie bieten wir unseren Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden sowie in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit Möglichkeiten des lebenslangen Lernens. Die optimale Qualifizierung und permanente Fortbildung sind der Schlüssel zum Erfolg. Das breite Know-How ist einerseits Rüstzeug für die immer größere gesellschaftspolitische Aufgabe, andererseits die Basis für den dauerhaften geschäftlichen Erfolg jedes Einzelnen in seinem verantwortungsvollen Beruf.

Bibliothek

 

Bibliothek
Alle Mitarbeiter haben die Möglichkeit, für unsere Bibliothek Bücher zu bestellen. Auf diese Weise sammelt sich ein beachtlicher Bestand an Literatur an, der den Mitarbeitern jederzeit zugänglich ist.




 

Externe Weiterbildung
Neben dem aktuellen Angebot der WITTENSTEIN akademie gibt es natürlich noch eine Vielzahl von Alternativen, sich berufsbegleitend weiterzubilden und zu qualifizieren.

Der "Dschungel" von Weiterbildungsangeboten und -trägern ist dicht und mitunter nur schwer zu durchschauen. Bedenkt  man den erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand der Weiterbildungsteilnehmer/-innen einer berufsbegleitenden Maßnahme, so sollte diese Entscheidung sehr gut überlegt sein. Die WITTENSTEIN akademie hält für alle Mitarbeiter eine entsprechende Auswahl an Informationsmaterial anerkannter Bildungsträger bereit. Gerne steht das Personalteam mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, "das Richtige" zu finden.

Kostenbeteiligung an externen Weiterbildungsmaßnahmen

Sofern die externe Weiterbildungsmaßnahme, für die sich der Mitarbeiter entschieden hat, überwiegend von betrieblichem Interesse ist, ist eine Kostenbeteiligung des Unternehmens möglich. Jeder Mitarbeiter kann 1% seines Bruttojahresentgeltes über drei Jahre hinweg ansammeln und dieses Guthaben bei einer entsprechenden Weiterbildungsmaßnahme abrufen.